Erwägungsgrund 5 32017D2431BESCHLUSS (EU) 2017/2431 DES RATES vom 11. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und zur Einsetzung von zwei Facharbeitsgruppen zu vertretenden Standpunkt
Die Facharbeitsgruppen sollten ihre Tätigkeit rechtzeitig aufnehmen können —
Art. 7 Abs. 3 Buchst. b 32021D0764Missionen
Inhalt der Arbeitsprogramme und erforderlichenfalls ihre Überarbeitung, soweit zur Erreichung der Missionsziele erforderlich, mit Beiträgen der Interessenträger…
Art. 11 Abs. 1 32021R0100VERORDNUNG (Euratom) 2021/100 DES RATES vom 25. Januar 2021 zur Festlegung eines spezifischen Finanzierungsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1368/2013
Evaluierungen werden rechtzeitig durchgeführt, damit die Ergebnisse in die Entscheidungsfindung einfließen können.
Erwägungsgrund 1 32021D0487BESCHLUSS (GASP) 2021/487 DES RATES vom 22. März 2021 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses (GASP) 2018/653 über die Schaffung einer Vorratslagerfähigkeit für zivile Krisenbewältigungsmissionen
Für die Zwecke ziviler Krisenbewältigungsmissionen sollten die Bedürfnisse einer raschen Entsendung und die operativen Anforderungen erfüllt werden.
Erwägungsgrund 11 32008R1302VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 1302/2008 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2008 über die zentrale Ausschlussdatenbank
Es sollten die Aufgaben der Kontakt- und der Verbindungsstellen bestimmt werden, um ihre Verantwortlichkeiten klar festzulegen.
Erwägungsgrund 6 32016D1170BESCHLUSS (EU) 2016/1170 DES RATES vom 12. Juli 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses und zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen zu vertreten ist
Dieser Beschluss sollte angenommen werden, damit die Facharbeitsgruppen oder sonstigen Mechanismen ihre Tätigkeit rechtzeitig aufnehmen können —