Art. 17 32023D0162
Einleitung der Mission
(1)
Die Mission wird durch einen Beschluss des Rates an dem Tag eingeleitet, den der Zivile Operationskommandeur der Mission empfiehlt, sobald die Mission ihre erste Einsatzfähigkeit erreicht hat.
(2)
Ein Kernteam der Mission trifft die notwendigen Vorbereitungen, damit die Mission ihre erste Einsatzfähigkeit erreichen kann.