Erwägungsgrund 5 32015D1855BESCHLUSS (EU) 2015/1855 DES RATES vom 13. Oktober 2015 zur Festlegung des im Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums und dem Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Antrags der zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählenden Mitglieder auf eine Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf bestimmte Verpflichtungen auf dem Gebiet der Arzneimittel und auf eine Befreiung von Verpflichtungen nach Artikel 70 Absätze 8 und 9 des genannten Übereinkommens
Am 23. Februar 2015 beantragte Bangladesch im Namen der Gruppe der LDC-Mitglieder eine unbegrenzte Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des…
Erwägungsgrund 2 32010D0792BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2010 zur Verlängerung des Übergangszeitraums für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in Ungarn (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/792/EU)
Am 10. September 2010 beantragte Ungarn die Verlängerung des Übergangszeitraums für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen um drei Jahre.
Erwägungsgrund 3 32020D0787BESCHLUSS (EU) 2020/787 DER KOMMISSION vom 16. Juni 2020 zur Verlängerung des Übergangszeitraums für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in Kroatien (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 15. November 2019 beantragte Kroatien die Verlängerung des Übergangszeitraums für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen um drei Jahre.
Erwägungsgrund 4 32004D0746BESCHLUSS DES RATES vom 18. Oktober 2004 über die Erfüllung der Voraussetzungen des Artikels 3 des Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits betreffend die Verlängerung des in Artikel 9 Absatz 4 des Protokolls Nr. 2 zum Europa-Abkommen vorgesehenen Zeitraums (2004/746/EG)
Am 21. November 2002 beantragte die Republik Bulgarien die Verlängerung des genannten Zeitraums.
Erwägungsgrund 2 32021D1362BESCHLUSS (EU) 2021/1362 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Irlands, bestimmte in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4736) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 stellte Irland einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU)…
Erwägungsgrund 4 32023D0123BESCHLUSS (GASP) 2023/123 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Das UNODA hat mit Schreiben vom 29. Oktober 2022 eine weitere kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums um 12 Monate aufgrund der durch die…