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Am 23. Februar 2015 beantragte Bangladesch im Namen der Gruppe der LDC-Mitglieder eine unbegrenzte Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens und eine unbegrenzte Befreiung von den Verpflichtungen aus Artikel 70 Absätze 8 und 9 dieses Übereinkommens, solange jedes LDC-Mitglied ein LDC bleibt.
dem Antrag der LDC-Mitglieder auf eine Befreiung von den Verpflichtungen aus Artikel 70 Absätze 8 und 9 des TRIPS-Übereinkommens; und
Nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden „TRIPS-Übereinkommen“) soll der Rat…
Am 5. November 2012 stellte Haiti im Namen der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder, die Mitglieder sind (Least developed country members — LDC), einen…
Es ist angebracht, den im Rat für TRIPS und dem Allgemeinen Rat der WTO im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich des Antrags der…
Von der Europäischen Union ist zu dem nach Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens gestellten Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist für LDC im Rat für…
In Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens ist vorgesehen, dass der Rat für TRIPS „auf ordnungsgemäß begründeten Antrag eines der am wenigsten entwickelten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.