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Der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ nimmt einen Beschluss nach Artikel 11 Absatz 2 seiner in Anhang II des Beschlusses Nr. 1/2014 des Assoziationsrates EU-Georgien festgelegten Geschäftsordnung an, in dem er eine Stellungnahme zu dem von der Regierung Georgiens gebilligten Fahrplan sowie eine Einschätzung der bisherigen Annäherung des Rechts Georgiens an den Besitzstand der Union bei Abschluss der in Anhang XVI-B des Abkommens genannten Phase 1 abgibt. Die Billigung des Fahrplans erfolgte durch den von der georgischen Regierung am 31. März 2016 verabschiedeten Regierungserlass Nr. 536 „betreffend die geplanten Änderungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, die im Einklang mit den Verpflichtungen zwischen Georgien und der EU im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens vorgesehen sind“, geändert durch die am 22. Januar 2018 bzw. am 12. Juni 2020 verabschiedeten Regierungserlasse Nr. 154 und Nr. 974.
Artikel 145 Absatz 1 des Abkommens bestimmt, dass Georgien dem Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ einen umfassenden Fahrplan für die…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf den von der Regierung Georgiens gebilligten…
Nach Artikel 145 Absatz 2 des Abkommens ist eine befürwortende Stellungnahme des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ erforderlich, damit der…
Nach Anerkennung des Abschlusses der Phase 1 gemäß Anhang XVI-B des Abkommens fasst der Assoziationsrat nach Artikel 11 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung gemäß…
Beschluss Nr. 2/2018 des Assoziationsausschusses EU-Georgien in der Zusammensetzung „Handel“ zur Aktualisierung des Anhangs XVI des Abkommens (Öffentliches…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der siebten Sitzung des Assoziationsausschusses EU-Georgien in der Zusammensetzung „Handel“, gemäß Artikel 408 Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.