Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Anerkennung des Abschlusses der Phase 1 gemäß Anhang XVI-B des Abkommens fasst der Assoziationsrat nach Artikel 11 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung gemäß Anhang I des Beschlusses Nr. 1/2014 des Assoziationsrates EU-Georgien einen Beschluss über die gegenseitige Gewährung des Marktzugangs für Beschaffungen für zentrale Regierungsbehörden gemäß Anhang XVI-B des Abkommens.
Der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ nimmt einen Beschluss nach Artikel 11 Absatz 2 seiner in Anhang II des Beschlusses Nr. 1/2014 des…
Beschluss Nr. 2/2018 des Assoziationsausschusses EU-Georgien in der Zusammensetzung „Handel“ zur Aktualisierung des Anhangs XVI des Abkommens (Öffentliches…
Nach Artikel 146 Absatz 2 des Abkommens erfolgt die Annäherung an den Besitzstand der Union in mehreren Phasen entsprechend dem Zeitplan in Anhang XVI-B des…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf den von der Regierung Georgiens gebilligten…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Assoziationsrat in Bezug auf die gegenseitige Gewährung des Marktzugangs gemäß Anhang XVI-B des Abkommens zu vertreten…
Artikel 145 Absatz 1 des Abkommens bestimmt, dass Georgien dem Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ einen umfassenden Fahrplan für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.