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Am 6. März 2020 führte das belgische Verteidigungsministerium als staatliche Organisation im Sinne des Artikels 74 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und des Artikels 51 der Richtlinie 2009/132/EG dringend benötigte Hilfsausrüstung und sonstige notwendige Hilfsgüter ein, die an Asylsuchende und Migranten verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollten, und versandte sie nach Griechenland.
Der Antrag Belgiens auf Befreiung von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für nach Griechenland gelieferte Gegenstände gilt als von dem betreffenden…
Artikel 1 gilt für die Einfuhr von Gegenständen, die am 6. März 2020 von Belgien eingeführt und anschließend als Reaktion auf das am 2. März 2020 im Einklang…
Am 23. März 2020 stellte Belgien einen Antrag auf Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für nach Griechenland gelieferte Gegenstände. Belgien…
Die Vorschriften und Verfahren für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Union sind in der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und…
Es sollte daher eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer bezüglich Einfuhren gewährt werden, die Belgien am 6. März 2020 im Hinblick auf…
Bis zur Mitteilung der Entscheidung der Kommission genehmigte Belgien die Aussetzung von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für Gegenstände im Sinne des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.