Art. 1 32024D1276BESCHLUSS (EU) 2024/1276 DES RATES vom 29. April 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Tropenholzrat zur Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Internationalen Tropenholzrat zu vertreten ist, besteht darin, der Verlängerung des Internationalen…
Erwägungsgrund 6 32021D0837Es ist zweckmäßig, den im Internationalen Tropenholzrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verlängerung des ITTA von 2006 festzulegen —
Erwägungsgrund 3 32021D0837Gemäß Artikel 44 Absatz 1 des ITTA von 2006 bleibt dieses Übereinkommen für einen Zeitraum von zehn Jahren nach seinem Inkrafttreten in Kraft — bis zum 6.…
Erwägungsgrund 5 32007D0648BESCHLUSS DES RATES vom 26. September 2007 zur Unterzeichnung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und vorläufigen Anwendung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 (2007/648/EG)
Die Europäische Gemeinschaft ist Vertragspartei des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994. Da auch das Übereinkommen von 2006 zu den Zielen der…
Art. 1 32007D0648BESCHLUSS DES RATES vom 26. September 2007 zur Unterzeichnung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und vorläufigen Anwendung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 (2007/648/EG)
Die Unterzeichnung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 („Übereinkommen von 2006“) wird — vorbehaltlich des Abschlusses dieses Übereinkommens…