Erwägungsgrund 1 32019D1578BESCHLUSS (EU) 2019/1578 DES RATES vom 20. September 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzt wurde, zu der in Artikel 13.15 genannten Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 13.15 Absatz 3 des Abkommens einigen sich die Vertragsparteien auf eine Liste von mindestens 15 Personen, die willens und in der Lage sind, als…
Erwägungsgrund 5 32012D0488BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2012 über den Standpunkt, den die Europäische Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ vertreten soll, soweit es die Arbeitsweise des zivilgesellschaftlichen Forums betrifft beziehungsweise die Einsetzung der Sachverständigengruppe zur Prüfung von Fragen, welche in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ fallen (2012/488/EU)
Nach Artikel 13.15 Absatz 3 ist eine Liste von Personen zu erstellen, die in eine Sachverständigengruppe berufen werden können, welche Fragen prüft, die sich…
Erwägungsgrund 2 32015D0989BESCHLUSS (EU) 2015/989 DES RATES vom 15. Juni 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung sowie der Liste der Personen, die als Sachverständige in Panelverfahren über Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung dienen sollen, zu vertreten ist
Gemäß Artikel 379 Absatz 3 des Abkommens hat der Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung eine Liste mit wenigstens 15 Personen aufzustellen, die…
Erwägungsgrund 2 32015D2035BESCHLUSS (EU) 2015/2035 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über den im Namen der Union im Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung und im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, die mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurden, hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung, der Aufstellung der Liste der Sachverständigen in Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung durch jenen Unterausschuss und der Aufstellung der Liste der Schiedsrichter durch den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 243 Absatz 3 des Abkommens hat der Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung eine Liste mit mindestens 15 Personen aufzustellen, die…
Erwägungsgrund 1 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
In Artikel 284 des Übereinkommens wird festgelegt, dass eine Vertragspartei die Einberufung einer Sachverständigengruppe beantragen kann, in deren Rahmen Themen…
Erwägungsgrund 1 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
In Artikel 284 des Übereinkommens wird festgelegt, dass eine Vertragspartei die Einrichtung einer Sachverständigengruppe beantragen kann, in deren Rahmen Themen…