Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beschluss (EU) 2021/838 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Festlegung des im Namen der Union im Unterausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Erstellung der Liste der Sachverständigen, die als Mitglieder der Sachverständigengruppe gemäß Artikel 301 des Abkommens ausgewählt werden können, zu vertretenden Standpunkts
Ein neuer Chat, das ganze 32021D0838 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.