Erwägungsgrund 3 32021D0874
Gemäß Artikel 22 des Durchführungsbeschlusses der Kommission C(2021) 2502 final werden Transaktionen im Zusammenhang mit der Mittelaufnahme, dem Schuldenmanagement und der Darlehensvergabe im Rahmen von NextGenerationEU bis zu dem Tag des Inkrafttretens des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates nicht durchgeführt. Da die Transaktionen im Zusammenhang mit der Mittelaufnahme, dem Schuldenmanagement und der Darlehensvergabe im Rahmen von NextGenerationEU jedoch voraussichtlich im Juni 2021 beginnen, ist es erforderlich, den rechtlichen Rahmen der EZB an diese Umsetzung anzupassen, und es ist daher angemessen, den Beschluss (EU) 2019/1743 (EZB/2019/31) vor dem Tag des Inkrafttretens des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates zu ändern, um darin Regelungen für solche Befreiungen vorzusehen. Dieser Beschluss sollte daher unverzüglich in Kraft treten.