Art. 3 32017D0900BESCHLUSS (EU) 2017/900 DES RATES vom 22. Mai 2017 zur Einsetzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Artikel 50 EUV“ unter dem Vorsitz des Generalsekretariats des Rates
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 3 32017D0435BESCHLUSS (EU) 2017/435 DES RATES vom 28. Februar 2017 über den Abschluss des Abkommens zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 7 32010D0131BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2010 zur Einsetzung des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (2010/131/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32008D0319BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2008 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („SISNET“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2008/319/EG)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32019D2106BESCHLUSS (EU) 2019/2106 DES RATES vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.