Art. 1 32018D1612BESCHLUSS (GASP) 2018/1612 DES RATES vom 25. Oktober 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2019.“
Art. 1 32022D2186BESCHLUSS (GASP) 2022/2186 DES RATES vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Artikel 8 des Beschlusses (GASP) 2019/1894 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 12. November 2023 und wird fortlaufend überprüft. Er wird…
Art. 1 32022D2185BESCHLUSS (GASP) 2022/2185 DES RATES vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Artikel 5 Unterabsatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1939 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. Juni 2023.“
Art. 1 32024D3198BESCHLUSS (GASP) 2024/3198 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/254 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2024/254 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 13. Januar 2026.“
Art. 1 32018D1237BESCHLUSS (GASP) 2018/1237 DES RATES vom 12. September 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2014/145/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 15. März 2019.“.