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Nach Artikel 11 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) müssen die Organe der Union den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit geben, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen. Nach Artikel 11 Absatz 2 EUV sind die Organe der Union verpflichtet, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft zu pflegen.
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union sind die Organe der Union gehalten, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit…
In Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist bestimmt, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der…
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) stärkt die Unionsbürgerschaft und führt zu einer weiteren Verbesserung der demokratischen Funktionsweise der Union,…
Nach Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, mit der Kommission zusammenzuarbeiten und ihr alle…
Artikel 10 EUV sieht unter anderem vor, dass die Arbeitsweise der Union auf der repräsentativen Demokratie beruht, wobei die Bürgerinnen und Bürger auf…
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) stärkt die Unionsbürgerschaft und trägt zur weiteren Verbesserung der demokratischen Funktionsweise der Union bei,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.