Beschluss (EU) 2021/935 des Rates vom 3. Juni 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr im Hinblick auf die Annahme von Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften über Lokomotiven und Personenwagen, Güterwagen und über die Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die Annahme der einheitlichen technischen Vorschriften zur Zugbildung und Prüfung der Streckenkompatibilität und zum Teilsystem Infrastruktur, die Aktualisierung der Verweise auf die technischen Dokumente in Anhang I der einheitlichen technischen Vorschriften für Telematikanwendungen für den Güterverkehr sowie die Überarbeitung der ATMF bezüglich der für die Instandhaltung zuständigen Stellen zu vertreten ist
Nach Artikel 20 § 1 Buchstabe b des COTIF sowie Artikel 6 des Anhangs F (APTU) ist der CTE unter anderem befugt, einheitliche technische Vorschriften (ETV) für Lokomotiven und Personenwagen (ETV LOC PAS), Güterwagen (ETV WAG) und die Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (ETV PRM) sowie die in Anlage I der ETV über „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ (ETV TAF) aufgeführten technischen Dokumente über die technische Spezifikation für die Interoperabilität für „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ (TSI TAF), die ETV zur Zugbildung und Prüfung der Streckenkompatibilität (ETV TCRC) und die ETV zum Teilsystem Infrastruktur (ETV INF) anzunehmen beziehungsweise zu ändern.
Erwägungsgrund 4 32021D0935
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