Beschluss (EU) 2021/935 des Rates vom 3. Juni 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr im Hinblick auf die Annahme von Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften über Lokomotiven und Personenwagen, Güterwagen und über die Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die Annahme der einheitlichen technischen Vorschriften zur Zugbildung und Prüfung der Streckenkompatibilität und zum Teilsystem Infrastruktur, die Aktualisierung der Verweise auf die technischen Dokumente in Anhang I der einheitlichen technischen Vorschriften für Telematikanwendungen für den Güterverkehr sowie die Überarbeitung der ATMF bezüglich der für die Instandhaltung zuständigen Stellen zu vertreten ist
Die vorgeschlagenen Beschlüsse haben zum Ziel, die ETV LOC PAS, ETV WAG und ETV PRM an die Durchführungsverordnung (EU) 2020/387 der Kommission bzw. die Durchführungsverordnung (EU) 2019/772 der Kommission anzupassen, neue ETV TCRC sowie neue ETV INF anzunehmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/773 der Kommission und der Verordnung (EU) Nr. 1299/2014 der Kommission in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/776 der Kommission geänderten Fassung in Einklang stehen, und dem OTIF-Revisionsausschuss eine Überarbeitung der ATMF bezüglich der ECM zur Angleichung an die Richtlinie (EU) 2016/798 vorzuschlagen.
Erwägungsgrund 8 32021D0935
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