Erwägungsgrund 2 32021D0990
Die Verhandlungen mit der Republik Kuba wurden am 3. Juli 2020 mit der Paraphierung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Kuba nach Artikel XXVII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommnes (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) abgeschlossen.