Erwägungsgrund 3 32021D0990
Das Abkommen wurde am 11. März 2021 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2020/1484 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde am 11. März 2021 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2020/1484 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.