Erwägungsgrund 2 32022D0011BESCHLUSS (EU) 2022/11 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung der Anhänge I, II, III und IV und des Anhangs VII Abschnitt A des Protokolls zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds (Offshore-Protokoll) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe iii des Übereinkommens von Barcelona werden auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner…
Erwägungsgrund 2 32022D0009BESCHLUSS (EU) 2022/9 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung des Anhangs des Protokolls zur Verhütung und Beseitigung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge oder Verbrennung auf See (Protokoll über das Einbringen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe iii des Übereinkommens von Barcelona werden auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner…
Erwägungsgrund 2 32012D0510BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juli 2012 zur Festlegung des Standpunkts, der in der siebzehnten Sitzung der Vertragsparteien im Namen der Europäischen Union in Bezug auf die Änderungen der Anhänge II und III des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers zu vertreten ist (Paris, Frankreich, 8.-10. Februar 2012) (2012/510/EU)
Gemäß Artikel 18 des Übereinkommens von Barcelona ist die Sitzung der Vertragsparteien das beschlussfassende Organ des Übereinkommens, und die ihr übertragenen…
Erwägungsgrund 2 32022D0012BESCHLUSS (EU) 2022/12 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Unterbreitung eines Vorschlags für die Ausweisung des gesamten Mittelmeers als Emissions-Überwachungsgebiet für Schwefeloxide (Med SOx ECA) gemäß Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 18 Absatz 2 Ziffer vi des Übereinkommens von Barcelona kann auf den Tagungen der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner…
Erwägungsgrund 2 32023D1034BESCHLUSS (EU) 2023/1034 DES RATES vom 22. Mai 2023 über die Einreichung — im Namen der Europäischen Union — eines Vorschlags zur Änderung von Anhang I des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien
Gemäß Artikel XI des Übereinkommens kann die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (im Folgenden „Konferenz der Vertragsparteien“) Änderungen der…
Erwägungsgrund 2 32019D2207BESCHLUSS (EU) 2019/2207 DES RATES vom 5. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 39. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung zu Änderungen des Protokolls betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon zu vertreten ist
Gemäß Artikel 13a des Protokolls können die auf einer Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens (im Folgenden „Exekutivorgan“) anwesenden Vertragsparteien…