Erwägungsgrund 2 32022D0009BESCHLUSS (EU) 2022/9 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung des Anhangs des Protokolls zur Verhütung und Beseitigung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge oder Verbrennung auf See (Protokoll über das Einbringen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe iii des Übereinkommens von Barcelona werden auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner…
Erwägungsgrund 2 32022D0010BESCHLUSS (EU) 2022/10 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung der Anhänge I, II und IV des Protokolls über den Schutz des Mittelmeeres vor Verschmutzung aus landseitigen Quellen und Tätigkeiten (LBS-Protokoll) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 18 Absatz 2 Ziffer iii des Übereinkommens von Barcelona können auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner…
Erwägungsgrund 2 32012D0510BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juli 2012 zur Festlegung des Standpunkts, der in der siebzehnten Sitzung der Vertragsparteien im Namen der Europäischen Union in Bezug auf die Änderungen der Anhänge II und III des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers zu vertreten ist (Paris, Frankreich, 8.-10. Februar 2012) (2012/510/EU)
Gemäß Artikel 18 des Übereinkommens von Barcelona ist die Sitzung der Vertragsparteien das beschlussfassende Organ des Übereinkommens, und die ihr übertragenen…
Erwägungsgrund 2 32022D0012BESCHLUSS (EU) 2022/12 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Unterbreitung eines Vorschlags für die Ausweisung des gesamten Mittelmeers als Emissions-Überwachungsgebiet für Schwefeloxide (Med SOx ECA) gemäß Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 18 Absatz 2 Ziffer vi des Übereinkommens von Barcelona kann auf den Tagungen der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner…
Erwägungsgrund 3 32022D0011Auf ihrer 22. Tagung vom 7. bis 10. Dezember 2021 werden die Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle voraussichtlich einen…
Erwägungsgrund 2 32022D0013BESCHLUSS (EU) 2022/13 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses über die Annahme der Änderungen des regionalen Plans zur Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Mittelmeer im Rahmen von Artikel 15 des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung vom Lande aus und Tätigkeiten (LBS-Protokoll) im Namen der Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 des LBS-Protokolls werden auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle regionale…