Erwägungsgrund 2 32022D1002
Gemäß Artikel 34 ECV stellt die Energiechartakonferenz sicher, dass die im ECV festgelegten Ziele erreicht werden. Sie erleichtert im Einklang mit dem EVC und den dazugehörigen Protokollen die Koordinierung geeigneter allgemeiner Maßnahmen zur Durchführung der Grundsätze der Energiecharta.