Erwägungsgrund 3 32022D1002
Die Energiechartakonferenz soll auf ihrer außerordentlichen Sitzung am 24. Juni 2022 Folgendes annehmen: a) eine Änderung der Geschäftsordnung der Energiechartakonferenz, b) den Entzug des Status der Russischen Föderation als Beobachterin der Energiechartakonferenz und c) die Aussetzung der vorläufigen Anwendung des ECV in Bezug auf Belarus und die Aussetzung des Beobachterstatus von Belarus beim ECV —