Art. 2 32022D1022Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird vorbehaltlich der Annahme eines Beschlusses über den Abschluss des BLB-Protokolls zu einem späteren Zeitpunkt im…
Erwägungsgrund 9 32022D1090BESCHLUSS (EU) 2022/1090 DES RATES vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 8 32022D2585BESCHLUSS (EU) 2022/2585 DES RATES vom 8. November 2022 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2022-2026)
Das Protokoll sollte daher vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32018D1211BESCHLUSS (EU) 2018/1211 DES RATES vom 16. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), durch das dem Königreich Marokko der Beitritt ermöglicht wird (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Protokoll sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0027BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Union (2011/27/EU)
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32016D0242BESCHLUSS (EU) 2016/242 DES RATES vom 12. Februar 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte daher vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden —