Erwägungsgrund 2 32022D1022
Das Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten der Bergbau-, Landwirtschafts- und Bauausrüstung (im Folgenden „BLB-Protokoll“), das am 22. November 2019 in Pretoria angenommen wurde, leistet einen nützlichen Beitrag zur Regelung dieser Besonderheiten auf internationaler Ebene. Es ist deshalb wünschenswert, dass die Bestimmungen des BLB-Protokolls so bald wie möglich Anwendung finden.