Erwägungsgrund 5 32024D2588BESCHLUSS (EU) 2024/2588 DES RATES vom 10. September 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029)
Das Protokoll sollte im Namen der Union vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 8 32022D2585BESCHLUSS (EU) 2022/2585 DES RATES vom 8. November 2022 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2022-2026)
Das Protokoll sollte daher vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32010D0620BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2010 über die Unterzeichnung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Königreichs Marokko an den Programmen der Union (2010/620/EU)
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32024D0412BESCHLUSS (EU) 2024/412 DES RATES vom 16. Januar 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten an den Programmen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Das Protokoll sollte im Namen der Union unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 3 32013D0702BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und über die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits zur Einbeziehung der Republik Kroatien als Vertragspartei nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union (2013/702/EU)
Das Protokoll sollte im Namen der Union vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32024D0578BESCHLUSS (EU) 2024/578 DES RATES vom 29. Januar 2024 über die Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft im Namen der Europäischen Union
Das Protokoll sollte daher — vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —