Beschluss (EU) 2022/1024 des Rates vom 7. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel in Bezug auf Änderungen der Anlage III jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (im Folgenden „Übereinkommen“) trat am 24. Februar 2004 in Kraft und wurde mit dem Beschluss 2006/730/EG des Rates im Namen der Union geschlossen.
Erwägungsgrund 1 32022D1024
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