Beschluss (EU) 2022/1042 des Rates vom 21. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 07 20 03 01 — Soziale Sicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022D1042
Erwägungsgrund 4 32022D1042Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen