Erwägungsgrund 4 32022D1093
Die Union setzt sich für enge Beziehungen zur Unterstützung einer starken, unabhängigen und wohlhabenden Republik Moldau auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“), einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone, ein und fördert die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration bei gleichzeitiger entschiedener Unterstützung der Souveränität und territorialen Integrität der Republik Moldau innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen. Gemäß Artikel 5 des Assoziierungsabkommens intensivieren die Union und die Republik Moldau weiterhin ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit und fördern die schrittweise Konvergenz im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP), und behandeln insbesondere Fragen der Konfliktprävention und Krisenbewältigung, regionalen Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Waffenausfuhrkontrolle.