Erwägungsgrund 3 32022D1163
Am 21. Dezember 2021 übermittelte Griechenland einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge von Entlassungen im in der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) in Revision 2 Abteilung 27 („Herstellung von elektrischen Ausrüstungen“) eingestuften Wirtschaftszweig in der Ebene-2-Region der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) Attica (EL30) in Griechenland. Ergänzt wurde er im Einklang mit Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.