Erwägungsgrund 3 32022R1207VERORDNUNG (EU) 2022/1207 DES RATES vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Kroatien
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Kroatien geltende…
Erwägungsgrund 3 32022R1208VERORDNUNG (EU) 2022/1208 DES RATES vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 in Bezug auf den Euro-Umrechnungskurs für Kroatien
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates über die Einführung des Euro in Kroatien zum 1. Januar 2023 erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für…
Erwägungsgrund 1 32022D2071BESCHLUSS (EU) 2022/2071 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 20. Oktober 2022 zu Übergangsbestimmungen für die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische Zentralbank nach der Einführung des Euro in Kroatien (EZB/2022/36)
Die Einführung des Euro durch Kroatien am 1. Januar 2023 bedeutet, dass Institute, die sich in Kroatien befinden, ab diesem Zeitpunkt gemäß der Verordnung (EU)…
Erwägungsgrund 15 32022D1211Aufgrund der Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie der sonstigen Faktoren erfüllt Kroatien die…
Erwägungsgrund 5 32022R1207VERORDNUNG (EU) 2022/1207 DES RATES vom 12. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Kroatien
Der nationale Plan Kroatiens für die Umstellung auf den Euro sieht vor, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung…