Erwägungsgrund 2 32022D1211
Mit der Entscheidung 2000/427/EG stellte der Rat fest, dass Griechenland die notwendigen Voraussetzungen erfüllte, um den Euro zum 1. Januar 2001 einzuführen. Mit der Entscheidung 2006/495/EG stellte der Rat fest, dass Slowenien die notwendigen Voraussetzungen erfüllte, um den Euro zum 1. Januar 2007 einzuführen. Mit den Entscheidungen 2007/503/EG und 2007/504/EG stellte der Rat fest, dass Zypern und Malta die notwendigen Voraussetzungen erfüllten, um den Euro zum 1. Januar 2008 einzuführen. Mit der Entscheidung 2008/608/EG stellte der Rat fest, dass die Slowakei die notwendigen Voraussetzungen erfüllte, um den Euro einzuführen. Mit dem Beschluss 2010/416/EU stellte der Rat fest, dass Estland die notwendigen Voraussetzungen erfüllte, um den Euro einzuführen. Mit dem Beschluss 2013/387/EU stellte der Rat fest, dass Lettland die notwendigen Voraussetzungen erfüllte, um den Euro einzuführen. Mit dem Beschluss 2014/509/EU stellte der Rat fest, dass Litauen die notwendigen Voraussetzungen erfüllte, um den Euro einzuführen.