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Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates über die Einführung des Euro in Kroatien zum 1. Januar 2023 erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die Ausnahmeregelung für Kroatien mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Kroatien geltende…
Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2022/1211 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2022/1211 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Kroatien erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro. Die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 5 der Beitrittsakte von 2012 wird mit Wirkung…
Gemäß dem Beschluss 2014/509/EU des Rates vom 23. Juli 2014 über die Einführung des Euro durch Litauen am 1. Januar 2015 erfüllt Litauen die notwendigen…
Nach dem Beschluss 2014/509/EU des Rates vom 23. Juli 2014 über die Einführung des Euro durch Litauen am 1. Januar 2015 erfüllt Litauen die notwendigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.