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Die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten einschließlich der Satzung der jeweiligen nationalen Zentralbank sind erforderlichenfalls so anzupassen, dass sie mit den Artikeln 130 und 131 AEUV sowie der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (im Folgenden „Satzung des EZSB und der EZB“) vereinbar sind. In den Berichten der Kommission und der EZB wird im Einzelnen geprüft, ob die Rechtsvorschriften Kroatiens mit Artikel 130 und 131 des Vertrags und der Satzung der ESZB und der EZB vereinbar sind.
Auf der Grundlage der Berichte der Kommission und der EZB zu der Frage, inwieweit Kroatien seinen Verpflichtungen bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und…
Am 12. Juli 2019 und 7. April 2020 erließ die Republik Kroatien einschlägige nationale Rechtsvorschriften, die sowohl gewährleisten, dass die HNB verpflichtet…
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist gemäß Artikel 132 des Vertrages über die Funktionsweise der Europäischen Union befugt, Verordnungen zu erlassen. Darüber…
Die EZB ist gemäß den Verträgen und gemäß den in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die…
Die Beurteilung von Satzungsänderungen wird gemäß den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften durchgeführt, wobei auch anwendbaren Leitfäden der EZB…
Am 24. Juni 2020 beschloss der EZB-Rat, eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der Republik Bulgarien sowie zwischen der EZB und der Republik Kroatien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.