Erwägungsgrund 1 32020D1016
Am 27. Mai 2019 teilte die Republik Kroatien der Europäischen Zentralbank (EZB) ihr Ersuchen mit, eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der Hrvatska narodna banka (nachfolgend die „HNB“) nach Maßgabe von Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 eingehen zu wollen.