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Damit genügend Zeit für den Abschluss der Überarbeitungsverfahren für alle Produktgruppen bleibt und die Marktkontinuität für Lizenzinhaber gewährleistet ist, sollte der Geltungszeitraum der derzeitigen Kriterien und der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Innen- und Außenfarben und -lacke bis zum 31. Dezember 2025, für Bettmatratzen bis zum 31. Dezember 2026, für absorbierende Hygieneprodukte bis zum 31. Dezember 2023 und für Möbel sowie für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden.
Um eine verstärkte Inanspruchnahme des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen zu erreichen, sollte eine Fusion dieser Produktgruppe mit der Produktgruppe „Möbel“…
Damit genügend Zeit für den Abschluss der Überarbeitungsverfahren bleibt und die Marktkontinuität zwischen den jetzigen und den überarbeiteten Fassungen der…
Aus demselben Grund müssen die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen, Möbel sowie Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis im…
Artikel 4 des Beschlusses 2014/391/EU erhält folgende Fassung: Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Bettmatratzen‘ sowie die damit verbundenen…
Mit dem Beschluss (EU) 2017/176 legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und…
Damit ausreichend Zeit für den endgültigen Abschluss des Überarbeitungsprozesses bleibt und eine verlässliche Perspektive im Hinblick auf die wirtschaftliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.