Erwägungsgrund 2 32022D0124
Das Protokoll wurde von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Kroatien ratifiziert. Die Republik Kroatien hat dem Protokoll gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2012 beizutreten.
Das Protokoll wurde von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Kroatien ratifiziert. Die Republik Kroatien hat dem Protokoll gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2012 beizutreten.