Art. 4 32020D0951BESCHLUSS (EU) 2020/951 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Die Geltungsdauer des Artikels 4 Absätze 2 bis 5 und der Artikel 5 und 6 des Beschlusses 2012/639/EU endet am Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses.
Art. 3 32019D0702BESCHLUSS (EU) 2019/702 DES RATES vom 15. April 2019 über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits, im Namen der Union
Die Geltungsdauer der Artikel 3, 4 und 5 des Beschlusses 2010/417/EG endet mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses.
Art. 4 32020D0953BESCHLUSS (EU) 2020/953 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss, im Namen der Union, des Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits
Die Geltungsdauer des Artikels 3 Absätze 2 bis 5 und der Artikel 4 und 5 des Beschlusses 2012/750/EU endet mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses…
Art. 4 32020D0948BESCHLUSS (EU) 2020/948 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Die Geltungsdauer der Artikel 3 Absätze 2 bis 5 sowie der Artikel 4 und 5 des Beschlusses 2012/708/EU endet mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses…