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Damit ein Produkt das EU-Umweltzeichen für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 erhalten kann, muss es in die Produktgruppe „Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel“ nach der Begriffsbestimmung in Artikel 1 dieses Beschlusses fallen und sowohl den Kriterien als auch den damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen im Anhang dieses Beschlusses entsprechen.
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Erzeugnis in die Produktgruppe „Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und…
Damit ein Produkt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „Druckerzeugnisse, Schreibwaren aus Papier und…
Anträge auf Erteilung des EU-Umweltzeichens für Produkte der Produktgruppe „Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel“ im Sinne des Artikels 1 des…
Damit ein Produkt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „elektronische Displays“ erhalten kann, muss es der…
Damit ein Produkt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „Hartbeläge“ erhalten kann, muss es der Begriffsbestimmung…
Um das EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 zu erhalten, muss ein Reinigungsmittel in die Produktgruppe „Reinigungsmittel für harte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.