Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem Beschluss (EU) 2015/2099 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Kultursubstrate, Bodenverbesserer und Mulch“ und damit verbundene Beurteilungs- und Prüfanforderungen festgelegt. Der Geltungszeitraum dieser Kriterien und Anforderungen wurde mit dem Beschluss (EU) 2019/1134 der Kommission bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel“ sowie die damit verbundenen…
Mit dem Beschluss (EU) 2016/1332 legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Möbel“ fest. Der Geltungszeitraum…
Mit dem Beschluss 2014/312/EU legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Innen- und Außenfarben und -lacke“…
Mit dem Beschluss (EU) 2017/176 legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und…
Mit dem Beschluss 2014/763/EU legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ fest.…
Herstellern, für deren Produkte das EU-Umweltzeichen für Kultursubstrate, Bodenverbesserer und Mulch auf der Grundlage der im Beschluss (EU) 2015/2099…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.