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Im Einklang mit Erwägungsgrund 6 und Anhang I Teil I der Verordnung (EU) 2019/1009 sollte der Name der Produktgruppe in „Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel“ geändert werden, um die Funktionsweise der Produkte besser widerzugeben, da „Mulch“ als eine Art von Bodenverbesserungsmittel angesehen wird.
Entsprechend diesen Schlussfolgerungen ist es geboten, die Kriterien für die Produktgruppe „Kultursubstrate, Bodenverbesserer und Mulch“ zu überarbeiten und an…
Die Harmonisierung mit der Verordnung (EU) 2019/1009 sollte auch die Sichtbarkeit des EU-Umweltzeichens für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel erhöhen…
Anträge auf Erteilung des EU-Umweltzeichens für in die Produktgruppe „Kultursubstrate, Bodenverbesserer und Mulch“ fallende Produkte gemäß Artikel 1 des…
Die Produktgruppe „Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel“ umfasst Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel.
„Bodenverbesserungsmittel“: ein Produkt, einschließlich Mulch, dessen Funktion es ist, die physikalischen oder chemischen Eigenschaften, die Struktur oder die…
Damit ein Produkt das EU-Umweltzeichen für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 erhalten kann, muss es in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.