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Die Harmonisierung mit der Verordnung (EU) 2019/1009 sollte auch die Sichtbarkeit des EU-Umweltzeichens für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel erhöhen und den Verwaltungsaufwand für die nationalen Behörden verringern. Darüber hinaus sollten bestimmte Änderungen an den Begriffsbestimmungen in der Produktgruppe „Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel“ vorgenommen werden, vor allem um die Terminologie mit der Verordnung (EU) 2019/1009 zu vereinheitlichen.
Damit ein Produkt das EU-Umweltzeichen für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 erhalten kann, muss es in die…
Entsprechend diesen Schlussfolgerungen ist es geboten, die Kriterien für die Produktgruppe „Kultursubstrate, Bodenverbesserer und Mulch“ zu überarbeiten und an…
Die überarbeiteten Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel sollten insbesondere darauf abzielen,…
Im Einklang mit Erwägungsgrund 6 und Anhang I Teil I der Verordnung (EU) 2019/1009 sollte der Name der Produktgruppe in „Kultursubstrate und…
Um den bewährten Verfahren auf dem Markt für diese Produktgruppe besser Rechnung zu tragen und die politischen Entwicklungen, mögliche künftige günstige…
Um die Vermarktung der Produkte mit Umweltzeichen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zu erleichtern, den zusätzlichen Arbeitsaufwand für Unternehmen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.