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Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 226. Tagung und auf jeder nachfolgenden Tagung des ICAO-Rates zu vertreten ist, besteht darin, die Änderung 48 zu Anhang 6 Teil I des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (im Folgenden „Änderung 48“) uneingeschränkt zu unterstützen.
Für den Fall, dass der ICAO-Rat die vorgeschlagene Änderung 48 ohne wesentliche Abänderungen annimmt, besteht der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt der Union darin, in Beantwortung des entsprechenden ICAO-Rundschreibens keine Ablehnung der angenommenen Änderung 48 mitzuteilen.
Es ist zweckmäßig, den auf der 226. Tagung des ICAO-Rates im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu Änderung 48 festzulegen. Dieser Standpunkt sollte…
Der nach der Annahme der Änderung 48 durch den ICAO-Rat, die vom ICAO-Generalsekretär in entsprechenden ICAO-Rundschreiben verkündet wird, zu vertretende…
Der im Namen der Union auf der 221. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (im Folgenden „ICAO“) zu vertretende Standpunkt besteht…
Nach der Annahme des Änderungsantrags 46 zu Anhang 6 Teil I und des Änderungsantrags 39 zu Anhang 6 Teil II durch den ICAO-Rat ohne wesentliche Änderungen, die…
Sofern der ICAO-Rat die vorgeschlagene, in Absatz 1 genannten Änderungen ohne wesentliche Änderungen annimmt, besteht der im Namen der Union zu vertretende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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