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Der im Namen der Union auf der 221. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (im Folgenden „ICAO“) zu vertretende Standpunkt besteht darin, den Änderungsantrag 46 zu Anhang 6 Teil I und Änderungsantrag 39 zu Anhang 6 Teil II des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt uneingeschränkt zu unterstützen.
Für den Fall, dass der ICAO-Rat die Änderungsanträge 39 und 46 ohne wesentliche Änderungen annimmt, besteht der in Absatz 1 genannte Standpunkt, der im Namen der Union zu vertreten ist, darin, keine Ablehnung mitzuteilen und die Einhaltung der angenommenen Änderungen in Beantwortung des entsprechenden ICAO-Rundschreibens zu notifizieren.
Nach der Annahme des Änderungsantrags 46 zu Anhang 6 Teil I und des Änderungsantrags 39 zu Anhang 6 Teil II durch den ICAO-Rat ohne wesentliche Änderungen, die…
Es ist angebracht, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der 221. Tagung des ICAO-Rates zu Änderungsantrag 46 zu Anhang 6 Teil I und…
Sofern der ICAO-Rat die vorgeschlagene, in Absatz 1 genannten Änderungen ohne wesentliche Änderung annimmt, besteht der im Namen der Union zu vertretende…
Sofern der ICAO-Rat die vorgeschlagene, in Absatz 1 genannten Änderungen ohne wesentliche Änderungen annimmt, besteht der im Namen der Union zu vertretende…
Für den Fall, dass der ICAO-Rat die vorgeschlagene Änderung 48 ohne wesentliche Abänderungen annimmt, besteht der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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