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Zur Anpassung an den neuen Rechtsrahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und an die horizontalen Bestimmungen über die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission (im Folgenden „horizontale Bestimmungen“), die mit dem Beschluss C(2016) 3301 der Kommission festgelegt wurden, sowie um die Kontinuität des zivilen Dialogs über Fragen der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung ab 2023 zu gewährleisten, müssen sieben thematische Expertengruppen eingesetzt und ihre Aufgaben und ihre Struktur festgelegt werden.
Der Beschluss, mit dem die Expertengruppe zur menschlichen Dimension des einheitlichen europäischen Luftraums eingesetzt wurde, sollte aufgehoben und durch…
Der Beschluss 2013/767/EU der Kommission sieht einen Rahmen für die Konsultation nichtstaatlicher Interessenträger in Fragen der Landwirtschaft und der…
Daher ist es notwendig, gemäß dem Beschluss C(2016) 3301 der Kommission zur Festlegung horizontaler Bestimmungen über die Einsetzung und Arbeitsweise von…
Das fachliche Spektrum, das im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ abzudecken ist, reicht somit über die derzeit im Beschluss…
Diese Gruppen sollten die Kommission unterstützen und einen regelmäßigen Dialog über alle Themen mit Bezug zur Gemeinsamen Agrarpolitik und ihrer Umsetzung…
Um Erörterungen auf Sachverständigenebene zu wichtigen Fragen im Geltungsbereich des Abkommens zu ermöglichen, sollten Facharbeitsgruppen eingesetzt werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.