Beschluss (EU) 2022/1437 der Kommission vom 30. August 2022 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/2260 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren im Hinblick auf die Ersetzung der Anhänge A und B
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/2260 sollte daher bestätigt werden.
Erwägungsgrund 3 32022D1437
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