Erwägungsgrund 2 32022D1448
Ziel des partnerschaftlichen Abkommens und des Protokolls ist es, den Unionsschiffen die Ausübung ihrer Fischereitätigkeiten in den mauretanischen Gewässern zu ermöglichen und es der Union und der Islamischen Republik Mauretanien (im Folgenden „Mauretanien“) zu ermöglichen, eng zusammenzuarbeiten, um die Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik und eine verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der mauretanischen Fischereizone und im Atlantik im Einklang mit dem vom Unionsrecht anerkannten Ziel der Erhaltung der biologischen Meeresschätze weiter zu fördern. Diese Zusammenarbeit trägt auch zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen im Fischereisektor bei.