Art. 9 32021D1210BESCHLUSS (EU) 2021/1210 DES RATES vom 22. Juli 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Jahr 2021
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2021.
Art. 13 32015D0260Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. März 2015.
Art. 15 32013D0366BESCHLUSS 2013/366/GASP DES RATES vom 9. Juli 2013 zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2013.
Art. 18 Abs. 1 32023D0162BESCHLUSS (GASP) 2023/162 DES RATES vom 23. Januar 2023 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32021D0014BESCHLUSS (GASP) 2021/14 DES RATES vom 7. Januar 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Januar 2021.