32013D0366 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 15 32013D0366InkrafttretenBeschluss 2013/366/GASP des Rates vom 9. Juli 2013 zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo Artikel 14Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Er gilt ab dem 1. Juli 2013 . Artikel 14