Beschluss (EU) 2021/1210 des Rates vom 22. Juli 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Jahr 2021
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Er gilt ab dem 1. Juli 2021 .
Art. 9 32021D1210
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