Beschluss (GASP) 2022/154 des Rates vom 3. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Am 31. Januar 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/72/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 1 32022D0154
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